Mit dem Verlagerungsbericht 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Tarife der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 1. Januar 2025 an die Teuerung anzupassen. Diese erstmalige Anhebung der LSVA seit 2012 führt zu einer Moderaten Mehrbelastung für den Strassengütertransport.
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